Entschädigung im Dieselskandal: Von einem spezialisiertem Fachanwalt prüfen lassen
und
Schadensersatz fordern!

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Durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nun klar: Die Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen darf nicht grundsätzlich abgeschaltet werden. Das bedeutet, dass fast alle Dieselfahrzeuge der größten Fahrzeughersteller vom Dieselskandal betroffen sind. Unsere Kanzlei prüft auch gerne für Sie, ob eine Dieselskandal Entschädigung in Betracht kommt.

Wie soll man als Geschädigter im Dieselskandal vorgehen?

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug und sind möglicherweise Opfer des Dieselskandals geworden? Dann könnten Sie erhebliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Fahrzeugherstellern geltend machen. Mittlerweile haben mehrere Landes- und Oberlandesgerichte Diesel-Urteile erlassen. Nun bekräftigt das EuGH-Urteil die 1A-Rechtsberatung zusätzlich. Um die Frist nicht zu versäumen und damit Ihre Ansprüche nicht verjähren sollten Sie jetzt handeln! Unsere Kanzlei prüft Ihren individuellen Fall und holt sich Ihr Geld zurück. Sind unsere Mandanten Besitzer eines Diesels raten wir Ihnen grundsätzlich, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug (“Dieselgate”) von uns prüfen zu lassen. Verfügt auch Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung? Diese dient allein dem Zweck, die Überschreitung der zulässigen Abgaswerte zu verhindern. Das ist nicht zulässig und damit ein Betrug! Sie können Ihre Ansprüche selbst dann geltend machen, wenn bereits eine Dieselnachrüstung oder ein Software-Update stattfanden. Die Hersteller oder die Händler sind damit nicht aus dem Schneider. Zusätzlich raten wir von solchen Software-Updates grundsätzlich ab, da Folgeschäden an Ihrem Auto nicht auszuschließen sind. Es geht um Ihr Recht und um Ihr Geld, denn Besitzern von Dieselfahrzeugen drohen nicht nur enorme Wertverluste, sondern möglicherweise auch Fahrverbote. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird.

Welche Hersteller betrifft der Dieselskandal?

Alle großen Automobilhersteller sind vom Dieselskandal betroffen. Zumeist finden sich Geschädigte mit Fahrzeugen folgender Marken: VW Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda und im Fiat Ducato. Dabei sind verschiedenen Motoren und unterschiedliche Baujahre mit einer unzulässige Abschalteinrichtungen ausgerüstet und damit Teil des Dieselskandals. Mittlerweile ist auch bestätigt, dass auch bei zahlreichen Wohnmobilen – darunter solche der Marke Fiat – betrogen wurde. In allen Fällen macht eine Prüfung Ihres individuellen Falls durch unsere spezialisierten Fachanwälte Sinn, um Ihnen im Dieselskandal Entschädigungen überhaupt erst zusprechen zu können. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

Es ist völlig egal, ob sie einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen, ein Leasing-Fahrzeug oder gar eine Flotte besitzen: Ein Schadensersatz ist bei all diesen Konstellationen möglich. Unsere Kanzlei prüft kostenlos und ohne Risiko Ihre Schadensersatzansprüche und berechnet Ihre Entschädigung bereits im Voraus.

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